- Teilhaber
- Kompagnon; Partizipant; Mitbesitzer; Aktieninhaber; Anteilseigner; Börsenspekulant; Aktionär; Aktienbesitzer; Kapitalanleger; Teilnehmer; Partner; Beteiligter; Sozius (fachsprachlich)
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Teil|ha|ber ['tai̮lha:bɐ], der; -s, -, Teil|ha|be|rin ['tai̮lha:bərɪn], die; -, -nen:Person, die an einer Firma finanziell beteiligt ist:er hat einen Teilhaber in seinem Unternehmen; sie ist meine Teilhaberin.* * *
Teil|ha|ber 〈m. 3〉1. Mitberechtigter am Eigentum2. Gesellschafter (eines Geschäftsunternehmens, bes. einer Personalgesellschaft)● stiller \Teilhaber Gesellschafter, der nach außen hin nicht in Erscheinung tritt, aber gewisse Rechte hat* * *
Teil|ha|ber, der; -s, -:jmd., der mit einem Geschäftsanteil an einer Personengesellschaft beteiligt ist; ↑ Sozius (1); Kompagnon; ↑ Partner (2):er ist mein T.* * *
Teilhaber,* * *
Teil|ha|ber, der; -s, -: jmd., der mit einem Geschäftsanteil an einer Personengesellschaft beteiligt ist; ↑Sozius (1); Kompagnon; ↑Partner (2): er hat einen T. in seinem Unternehmen; Er habe auch einen Schönheitssalon, als stiller T. (als Teilhaber, der nicht aktiv mitarbeitet; Wiechert, Jeromin-Kinder 171); Ü ein Gefährte der Einsamen, Leidenden, Sterbenden. Unter ihnen taucht er (= Christus) auf ..., ein T. ihrer Geschicke (Thielicke, Ich glaube 143).
Universal-Lexikon. 2012.