Teilhaber

Teilhaber

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Teil|ha|ber ['tai̮lha:bɐ], der; -s, -, Teil|ha|be|rin ['tai̮lha:bərɪn], die; -, -nen:
Person, die an einer Firma finanziell beteiligt ist:
er hat einen Teilhaber in seinem Unternehmen; sie ist meine Teilhaberin.
Syn.: Partner, Partnerin.

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Teil|ha|ber 〈m. 3
1. Mitberechtigter am Eigentum
2. Gesellschafter (eines Geschäftsunternehmens, bes. einer Personalgesellschaft)
● stiller \Teilhaber Gesellschafter, der nach außen hin nicht in Erscheinung tritt, aber gewisse Rechte hat

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Teil|ha|ber, der; -s, -:
jmd., der mit einem Geschäftsanteil an einer Personengesellschaft beteiligt ist; Sozius (1); Kompagnon; Partner (2):
er ist mein T.

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Teilhaber,
 
Partner, Gesellschafter einer Personengesellschaft (Mitinhaber, Mitunternehmer).

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Teil|ha|ber, der; -s, -: jmd., der mit einem Geschäftsanteil an einer Personengesellschaft beteiligt ist; ↑Sozius (1); Kompagnon; ↑Partner (2): er hat einen T. in seinem Unternehmen; Er habe auch einen Schönheitssalon, als stiller T. (als Teilhaber, der nicht aktiv mitarbeitet; Wiechert, Jeromin-Kinder 171); Ü ein Gefährte der Einsamen, Leidenden, Sterbenden. Unter ihnen taucht er (= Christus) auf ..., ein T. ihrer Geschicke (Thielicke, Ich glaube 143).

Universal-Lexikon. 2012.

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